Deutscher Bundestag
19. Wahlperiode
Drucksache 19/1396
22 . 03.2018
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl,
Mariana Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt und der Fraktion
der AfD
Zwangsheirat in Deutschiand
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte
2011 eine Studie der zufolge 3 443 Menschen bei 830 Beratungsstellen wegen
erfolgter oder angedrohter Zwangsheirat registriert wurden (www.bmfsij.de/
blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheira-tung-in-
deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf). Flinzu kommt ein
großes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener. Ebenso wird auf die Studie Famili-
enministeriums „Lebenssituahon, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutsch¬
land“ verwiesen (www.ada-schutzhaus.de/Infos-fur-Fachkrafte/Informationen-
Zwangsheirat/Zwangsheirat— Ursachen-und-FIintergruende.pdf). Laut Bundes¬
kriminalamt wurden bei der Polizei wesentlich weniger Zwangsheiraten zur An¬
zeige gebracht. Sie bewegen sich iimerhalb einer Spanne von 2012 mit 56 bis
2016 mit 67 Zwangsverheiratungen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
309403/umfrage/pohzeihch-erfasste-faelle-von-zwangsheirat-in-deutschland/).
Gemäß § 237 StGB ist eine Zwangsheirat eine Straftat. Nach § 237 Absatz 1
StGB wird diese begiimend mit sechs Monaten bis max. fünf Jahren Haft bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer nach § 237 Absatz 2 StGB einen Menschen durch: „Ge¬
walt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet au¬
ßerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veran¬
lasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.“
Nach § 237 Absatz 3 StGB ist selbst der Versuch strafbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierang die Zahl der re¬
gistrierten Zwangsehen seit 2008, aufgeschlüsselt in Jahren?
2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Dunkelziffer der Zwangs¬
verheiratungen vor?
3. Plant die Bundesregierung angesichts der Differenz zwischen registrierten
und polizeilich angezeigten Zwangsverheiratungen, zukünftig alle von den
Beratungsstellen, Schulen und Anderen erfassten oder zur Kenntnis gelang¬
ten, tatsächlich vollzogenen und angedrohten Zwangsehen zusammenzufas¬
sen, zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich zu verfolgen?
Drucksache 19/1396
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Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisher erfolgten Maßnah¬
men nur ungenügend greifen und Zwangsheiraten nicht vermeiden oder ver¬
ringern können?
Wenn ja, fragen wir, ob geplant ist, aktiv gegen Zwangsheirat vorzugehen?
Berlin, den 19. März 2018
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333